Rechtsprechung
BVerwG, 28.05.1986 - 7 B 142.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für eine Einschränkung der Berufsausübung eines Gewerbetreibenden durch ein Saisonverkehrsverbot für Kraftfahrzeuge - Voraussetzungen einer Anordnung ...
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 17.05.1984 - 6 VG A 297/84
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.04.1985 - 12 A 152/84
- BVerwG, 28.05.1986 - 7 B 142.85
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.11.1976 - 7 B 121.76
Vorübergehender (saisonaler) Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs in bestimmten …
Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 7 B 142.85
Die Rechtsprechung des Senats hat bereits geklärt, daß durch verkehrsbeschränkende Anordnungen gemäß § 45 Abs. 1 StVO, zumal wenn sie gemäß § 45 Abs. 1 a StVO zum Schütze des Kur- und Erholungswerts eines Badeorts erlassen worden sind, in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübung ebenso eingegriffen werden kann wie in den durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Beschlüsse vom 15. November 1976 - BVerwG 7 B 121.76 - in Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 3 und vom 26. Juni 1979 - BVerwG 7 B 172.78 - in NJW 1980, 354 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 5).Ebenfalls ist klargestellt, daß die Behörde bei Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen wie auch bei der Entscheidung, ob im Einzelfall gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO Ausnahmen von Verkehrsverboten zu genehmigen sind, die besonderen Belange der Gewerbetreibenden zu beachten und das ihr zustehende Ermessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszuüben hat, der zugleich die Zumutbarkeit einschließt (Beschluß vom 15. November 1976 a.a.O., Beschluß vom 20. Dezember 1978 - BVerwG 7 B 221.78).
- BVerwG, 26.06.1979 - 7 B 172.78
Saisonales Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge auf bestimmten Straßen eines …
Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 7 B 142.85
Die Rechtsprechung des Senats hat bereits geklärt, daß durch verkehrsbeschränkende Anordnungen gemäß § 45 Abs. 1 StVO, zumal wenn sie gemäß § 45 Abs. 1 a StVO zum Schütze des Kur- und Erholungswerts eines Badeorts erlassen worden sind, in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübung ebenso eingegriffen werden kann wie in den durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Beschlüsse vom 15. November 1976 - BVerwG 7 B 121.76 - in Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 3 und vom 26. Juni 1979 - BVerwG 7 B 172.78 - in NJW 1980, 354 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 5). - BVerwG, 20.12.1978 - 7 B 221.78
Sperrung einer Straße ohne Umwidmung oder Teilentwidmung - Widerruf einer …
Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 7 B 142.85
Ebenfalls ist klargestellt, daß die Behörde bei Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen wie auch bei der Entscheidung, ob im Einzelfall gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO Ausnahmen von Verkehrsverboten zu genehmigen sind, die besonderen Belange der Gewerbetreibenden zu beachten und das ihr zustehende Ermessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszuüben hat, der zugleich die Zumutbarkeit einschließt (Beschluß vom 15. November 1976 a.a.O., Beschluß vom 20. Dezember 1978 - BVerwG 7 B 221.78).
- BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 60.85
Ermessensmaßstab - Ausnahmegenehmigung - Verkehrsverbot
Zutreffend und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 15. November 1976 - BVerwG 7 B 121.76 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 3; vom 26. Juni 1979 - BVerwG 7 B 172.78 - NJW 1980, 354; vom 28. Mai 1986 - BVerwG 7 B 142.85 - speziell zum Verkehrsverbot in ... vgl. Beschluß vom 9. Mai 1986 - BVerwG 7 B 143.85 - Buchholz a.a.O. Nr. 5) hat das Berufungsgericht die Anordnung eines derartigen Verbotes als grundsätzlich gerechtfertigt angesehen.